Das Bild zeigt, das Logo vom Vermessungsbüro Bernd Fettback

Lageplan zum Bauantrag

Der Amtliche Lageplan - Ein unverzichtbares Element für eine erfolgreiche Baugenehmigung

Bei der Beantragung einer Baugenehmigung ist der Amtliche Lageplan eine der wichtigsten Unterlagen, die der Baugenehmigungsbehörde vorgelegt werden müssen. Ohne diesen Plan zu erstellen, um Geld zu sparen, kann das Risiko einer Ablehnung des Bauantrags oder die Entstehung von Unsicherheiten und Risiken in den Planungsdaten erhöhen.

Mögliche Folgen können sein, dass Zeitverzug entsteht oder dass Abstände zu den nachbarlichen Grundstücksgrenzen (3m-Grenzabstand !) nicht eingehalten werden oder der Bebauungsplan nicht beachtet wird. Dies kann zu Planungsänderungen, Baustopps oder gar Abriss führen. Ein weiteres Problem können Erschließungsmängel darstellen, die zu Anschlussproblemen mit Ver- und Entsorgungsleitungen führen können. Um diese Probleme zu vermeiden, sollten Architekten, Bauträger oder Bauherren einen amtlichen Lageplan erstellen lassen. Dies ermöglicht eine exakte Abstimmung des neuen Gebäudes auf die tatsächlichen, rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten.

Um den Amtlichen Lageplan zu erstellen, werden aktuelle Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (festgestellte Grenzpunkte) benötigt sowie Informationen aus einem Bebauungsplan oder anderen öffentlichen bau- und planungsrechtlichen Festlegungen zum Grundstück. Auch Daten zu vorhandenen öffentlichen Ver- und Entsorgungsmedien sowie topographische Daten werden erfasst. All diese Informationen werden maßstäblich nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung zusammengefasst dargestellt.

Der Amtliche Lageplan stellt für Sie eine der unerlässlichen Unterlage in den Bauantragsunterlagen da!

FAQ: Häufige gestellte Fragen zum amtlichen Lageplan (Lageplan zum Bauantrag)

Wann benötige ich einen amtlichen Lageplan?

Ein amtlicher Lageplan ist in der Regel bei Bauprojekten erforderlich, die eine bauliche Veränderung des Grundstücks oder des darauf stehenden Gebäudes beinhalten. Insbesondere bei Neubauten oder größeren Umbauten ist ein amtlicher Lageplan oft notwendig, um die geplante Bebauung in den Kontext der umliegenden Bebauung und der geltenden Baubestimmungen einzuordnen.

Ein amtlicher Lageplan zeigt die genaue Lage des geplanten Bauvorhabens auf dem Grundstück, einschließlich der Grundstücksgrenzen und der vorhandenen Bebauung in der Umgebung. Er wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und ist ein wichtiges Dokument für die Baugenehmigung.

Darüber hinaus kann ein amtlicher Lageplan auch bei anderen behördlichen Genehmigungsverfahren erforderlich sein, z.B. bei der Beantragung von Zufahrten oder der Änderung von Grundstücksgrenzen. In jedem Fall ist es ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder einem Architekten über die konkreten Anforderungen und Vorschriften zu informieren.

Wie unterscheidet sich ein einfacher Lageplan zum Bauantrag von einem amtlichen Lageplan?

Ein einfacher Lageplan zum Bauantrag ist eine Skizze, die in der Regel von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt wird. Er zeigt die Lage des geplanten Bauvorhabens auf dem Grundstück und gibt eine grobe Übersicht über die Umgebung. Der einfache Lageplan enthält in der Regel keine Angaben zu den Grundstücksgrenzen oder zur genauen Lage und Ausrichtung des Gebäudes auf dem Grundstück.

Im Gegensatz dazu ist ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag ein offizielles Dokument, das von einem Vermessungsingenieur oder einem Vermessungsbüro erstellt wird. Der amtliche Lageplan zeigt die genaue Lage des geplanten Bauvorhabens auf dem Grundstück, einschließlich der Grundstücksgrenzen und der vorhandenen Bebauung in der Umgebung. Er gibt außerdem Auskunft über die topografischen Gegebenheiten und die Geländehöhen des Grundstücks.

Der amtliche Lageplan zum Bauantrag ist ein wichtiges Dokument für die Baugenehmigung und wird von den zuständigen Behörden bei der Prüfung des Bauantrags herangezogen. Er stellt sicher, dass das geplante Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften und den örtlichen Planungszielen entspricht.

Was muss ein Lageplan zum Bauantrag in Sachsen enthalten?

  1. seinen Maßstab und die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung;
  2. die im Liegenschaftskataster geführten Flächengrößen, Flurstücksnummern und die Flurstücksgrenzen des Grundstücks;
  3. die im Liegenschaftskataster geführten Flurstücksnummern und die Flurstücksgrenzen der im Lageplan dargestellten benachbarten Grundstücke;
  4. die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Grundstücks und der im Lageplan dargestellten benachbarten Grundstücke mit den jeweiligen Eigentümerangaben;
  5. die Höhenlage der Eckpunkte des Grundstücks und der Eckpunkte der geplanten baulichen Anlage mit Bezug auf das jeweilige Höhenbezugssystem;
  6. die Breite und die Höhenlage vorhandener oder in Bebauungsplänen enthaltener Verkehrsflächen mit Bezug auf das jeweilige Höhenbezugssystem unter Angabe der Straßenklasse sowie die in Planfeststellungsbeschlüssen ausgewiesenen Verkehrsflächen im Bereich des Vorhabens;
  7. die Lage des öffentlichen Entwässerungskanals, die Höhe seiner Sohle sowie die Rückstauebene;
  8. die Lage der Entwässerungsgrundleitung bis zum öffentlichen Kanal einschließlich des Anschlusskanals und deren Nennweiten, die Lage der Reinigungsöffnungen und -schächte oder die Lage der Abwasserbehandlungsanlagen mit der Abwassereinleitung;
  9. die Festsetzungen im Bebauungsplan über die Art und das Maß der baulichen Nutzung und über die überbaubare Grundstücksfläche (Baulinien und Baugrenzen);
  10. die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück und auf den benachbarten Grundstücken mit Angabe ihrer Nutzung, Geschosszahl, Hauptgesims- oder Außenwandhöhe, Dachform und der Bauart der Außenwände und der Bedachung;
  11. Kulturdenkmale im Sinne des § 2 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 3. März 1993 (SächsGVBl. S. 229), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 644) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und geschützte Baumbestände auf dem Baugrundstück und auf den Nachbargrundstücken;
  12. die geplanten baulichen Anlagen unter Angabe der Außenmaße, der Dachform, der Höhenlage des Erdgeschossfußbodens zur Straße, der Grenzabstände, der Abstände zu anderen baulichen Anlagen auf dem Grundstück und den benachbarten Grundstücken, der Lage und Breite der Zu- und Abfahrten, der Tiefe und Breite der Abstandsflächen (Abstandsflächenplan);
  13. die Abstände der geplanten baulichen Anlage zu öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen, Friedhöfen, Wasserflächen und Wäldern;
  14. die Aufteilung der nicht überbauten Flächen unter Angabe der Lage, Anzahl und Größe der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, der Zufahrten und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, der Kinderspielplätze, der Plätze für Abfallbehälter und der Flächen, die begrünt werden oder mit Bäumen bepflanzt werden sollen;
  15. Flächen, die von Baulasten, Grunddienstbarkeiten oder Abstandsflächenübernahmeerklärungen betroffen sind;
  16. Brunnen, Abfallgruben, Dungstätten, Jauchebehälter, Flüssigmistbehälter und Gärfutterbehälter sowie deren Abstände zu baulichen Anlagen;
  17. Hochspannungsleitungen und unterirdische Leitungen für das Fernmeldewesen oder für die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie deren Abstände zu baulichen Anlagen;
  18. ortsfeste Behälter für Gase, Öle oder wassergefährdende oder brennbare Flüssigkeiten sowie deren Abstände zu baulichen Anlagen;
  19. Hydranten und andere Wasserentnahmestellen für Feuerlöschzwecke.

Wer erstellt den Lageplan zum Bauantrag?

In der Regel wird der Lageplan zum Bauantrag von einem Öffentlich bestelltem Vermessungsingenieur. Nur diese Fachleute verfügen über das erforderliche Fachwissen und die Ausrüstung, um genaue Vermessungen durchzuführen und einen Lageplan zu erstellen, der den Anforderungen der zuständigen Behörden entspricht.

Es ist auch wichtig, den Preis und die Bearbeitungszeit im Voraus zu klären, um unerwartete Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch möglich sein, den Lageplan zum Bauantrag zusammen mit einem Architekten oder Bauunternehmer zu erstellen, die die Dienste eines Vermessungsingenieurs in Anspruch nehmen, um den Lageplan zu erstellen.

Wie viele Exemplare werden benötigt?

Ausreichend sind i.d.R. 3 Exemplare. Sobald aber Baulasten dargestellt werden, werden 4 oder 5 Exemplare seitens des Bauamtes benötigt.

Was ist Bestandteil des Lageplans zum Bauantrag?

  • schriftlicher Teil zum Bauantrag
  • darstellender Teil zum Bauantrag

Wie teuer ist die Erstellung eines Lageplans zum Bauantrag?

Als Richtgröße für ein Einfamilienhaus kann man mit Kosten zwischen 500 € und 1000 € rechnen.

Es ist wichtig, den Preis und die Bearbeitungszeit im Voraus zu klären, um unerwartete Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.

Was ist die Vorrausetzung für den amtlichen Lageplan?

Es müssen alle betreffenden Grenzen festgestellt worden sein.

Hier spricht man von Grenzpunkten nach §12 (2) SächsVermKatGDVO.

Falls diese nicht vorliegen, ist eine amtliche Grenzwiederherstellung notwendig.

Kann ich den Lageplan zum Bauantrag selbst erstellen?

Nein.

Weitere Fragen?

Haben Sie noch weitere Fragen zum amtlichen Lageplan?


Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0351 3140845 oder über das Kontaktformular.


Wir freuen uns auf Ihren Anfrage!


Bernd Fettback

Ihr ÖbVI für Sachsen

Kostenrechner für die Gebäudeaufnahme

Um Zugriff auf unseren Kostenrechner für die Gebäudeaufnahme zu erhalten, geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein.