Der Begriff Grundstücksteilung (auch: Grundstückszerlegung oder Flurstückszerlegung) beschreibt die amtliche Zerlegung eines Flurstücks. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die ein einzelnes Flurstück offiziell in zwei oder mehrere Flurstücke in der Liegenschaftskarte bzw. im Liegenschaftskataster entstehen lässt.
Die Flurstückszerlegung ist eine zentrale Voraussetzung zur grundbuchrechtlichen Teilung Ihres Grundstücks.
Info:
Möchten Sie Ihr Grundstück in zwei Teile teilen? Voraussetzung für die grundbuchrechtliche Grundstücksteilung ist, dass Ihr Grundstück gemäß Grundbucheintrag bereits aus mehreren Flurstücken besteht. Auskunft hierzu gibt Ihnen das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs. Eine Kopie oder Einsicht in das Grundbuch erhalten Sie beim Grundbuchamt oder bei einem Notar, sofern es sich bei dem Grundstück um Ihr Eigentum handelt bzw. Sie ein berechtigtes Interesse darlegen können.
Möchten Sie einen Grundstücksteil abschreiben und es existiert nur ein Flurstück, dann muss zuvor eine Vermessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfolgen. Die Zerlegungsvermessung führen in Sachsen ausschließlich ÖbVIs durch. Sie ist eine notwendige Voraussetzung zur grundbuchlichen Teilung Ihres Grundstücks.
Info:
Wenn Sie ein Grundstücksteil erwerben oder ein Grundstück auf Ihre Erben aufteilen möchten, dann steht am Anfang in der Regel ein Notarvertrag, in dem die Übertragung der noch zu vermessenden Grundstücksteile vereinbart wird.
Die letztliche Realisierung der Grundstücksteilung und Eigentumsbeglaubigung durch den Notar kann aber erst dann abgeschlossen werden, wenn die Grundstücksteile durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur amtlich vermessen wurden. Erst mit der Eintragung der neuen Flurstücke in der Liegenschaftskarte (also im Liegenschaftskataster), kann die Übertragung des Eigentums mit der grundbuchlichen Umschreibung auf den Erwerber oder den Erben erfolgen.
Info:
Die Teilung eines Grundstücks erfordert somit grundsätzlich eine örtliche Vermessung mit Wiederherstellung der bestehenden Grenzen, Bestimmung der neuen Grenzen und dem Setzen der Grenzsteine.
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Teilung eines Grundstücks. Häufig steht die Flurstückszerlegung des Vermessungsingenieurs im Zusammenhang mit:
Als groben Richtwert können Sie in der Regel von Vermessungskosten zwischen 4.000 und 6.000 Euro ausgehen, wenn Sie in Sachsen einen Grundstücksteil vermessen lassen möchten.
Die Gesamtkosten ergeben sich hierbei aus:
Letztere gliedern sich in:
Im Freistaat Sachsen gilt einschlägig die Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).
Die Kosten der Teilungsvermessung eines Grundstücks hängen von
Aus einem typischen Grundstück in Sachsen soll ein Teil zu 500 m² herausgeteilt werden. Der Zuschnitt ist normal und es werden fünf Grenzpunkte (zwei davon für die neue Grenze) gesetzt.
Die Grundlage des Beispiels entspricht einer hoheitlichen Vermessung im Freistaat Sachsen – gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO).
Tarifstelle | Leistungen | Gesamtpreis |
---|---|---|
1.3.2 | Aufwendungen bei öffentlich-rechtlichen Leistungen 2% der Kosten nach Tarifstelle 2 bis 8.9 | 76,40 € |
2.a | Grenzwiederherstellung für die Zerlegung Anzahl Grenzpunkte: 7 | 2.450,00 € |
2.b | Bildung von Teilstücken (Grenzfeststellung), Kategorie 2 1. Trennstück Fläche 500 m² (zw. 151 m² und 1.400 m²) | 1.170,00 € |
6.1 | Abmarken von Grenzpunkten (à 40 €) Anzahl alter Grenzpunkte: 3 Anzahl neuer Grenzpunkte: 2 | 120,00 € 80,00 € |
Summe | Summe Nettobeträge Umsatzsteuerbetrag 19 % Gesamtbetrag Vermessungsbüro | 3.896,40 € 740,32 € 4.636,72 € |
Das Vermessungsamt verlangt für Vorbereitungsdaten und die endgültige Eintragung in die Liegenschaftskarte folgende Gebühren:
9.1 | Übernahme der Katastervermessung in das Liegenschaftskataster | 585,00 € |
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Hinweis: Hierbei handelt es sich um ein Kostenbeispiel, das für einen konkreten Einzelfall einer Flurstückszerlegung gilt. Die Kosten der Grundstücksteilung weichen in Ihrem individuellen Fall unter anderen Bedingungen ab.
Wägen Sie die Vor- und Nachteile vor der Grundstücksteilung sorgsam ab!
Vorteile:
Nachteile:
Das Bauamt stellt in Sachsen keine Teilungsgenehmigung mehr aus. Nach dem Baugesetzbuch ist die reale Teilung eines bebauten Grundstücks nur zulässig, wenn hierdurch keine bauordnungsrechtlichen (Sächsische Bauordnung) oder bauplanungsrechtlichen Vorgaben (Baugesetzbuch) verletzt werden.
Wenn die Teilung von Grundstücken in Sachsen ohne Teilungsgenehmigung geschieht, kommt es häufig zu Problemen.
Wichtig:
Wenn Sie noch weiteren Fragen zum Thema Grundstücksteilung in Sachsen haben oder eine Teilungsvermessung in Auftrag geben möchten, dann kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter der Nummer 0351 3140845 oder über das Kontaktformular.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Bernd Fettback
Ihr ÖbVI für Sachsen
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