Wenn ein Zaun errichtet oder ein Schuppen an die Grundstücksgrenze gebaut werden soll, fragen sich Nachbarn, wo denn nun die eigentliche Grenze verläuft. Der Begriff Grenzwiederherstellung (in anderen Bundesländern: Grenzfeststellung oder Grenzvermessung) beschreibt die Bestimmung der Grenzen eines Flurstücks. Es handelt sich hierbei um ein hoheitliches Verfahren, bei der rechtsverbindlich die Grenzen bestimmt und fehlende Grenzsteine gesetzt werden.
Als Grundlage der Grenzwiederherstellung dienen sämtliche Nachweise zum Flurstück (hier: Angaben aus dem Liegenschaftskatasters), die beim zuständigen Vermessungsamt geführt werden. Nur diese Nachweise werden durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgewertet und zum Bestimmen der Flurstücksgrenzen herangezogen.
Wenn Sie ein Grundstück vermessen lassen wollen oder fehlende Grenzsteine setzen lassen möchten, dürfen nur Sie als Eigentümer die amtliche Grenzvermessung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur veranlassen.
Beachten Sie bitte, dass der zum Schluss gesetzte Grenzstein nur die Aussage trifft, wo vor Ort die tatsächliche Eigentumsgrenze verläuft. Diese Aussage besagt nicht zwingend, wer z. B. zum Erhalt einer Mauer verpflichtet ist oder wem ein Zaun gehört.
Unter Abmarkung bzw. Abmarken meint das Vermessungsgesetz den Begriff vom Setzen einer Grenzmarke. Hier ist zu unterscheiden, dass die eigentliche Grenzwiederherstellung im Vorfeld aufwendig (Grenzuntersuchung) durch den Vermessungsingenieur durchgeführt wird.
Es gibt einige Gründe weshalb eine Vermessung des Grundstücks beauftragt wird und fehlende Grenzsteine gesetzt werden:
Hier können Sie in aller Regel von Vermessungskosten in Höhe von 1.400 bis 4.000 Euro ausgehen, wenn Sie in Sachsen Ihre Grenzen vermessen lassen möchten. Die Gesamtkosten ergeben sich hierbei aus:
Die Höhe der Kosten für die Grenzwiederherstellung und dem Setzen der Grenzsteine Kosten hängt im Wesentlichen von der
ab. Vereinfacht kann man sagen, je mehr Grenzpunkte sie vermessen lassen, desto günstiger werden die Kosten pro Grenzpunkt.
Als Grundlage einer hoheitlichen Vermessung im Freistaat Sachsen – gilt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO).
erstmalige Grenzwiederherstellung mit Setzen aller Grenzsteine!
Anzahl Grenzpunkte | Kosten beim Vermessungsamt | Kosten durch den ÖbVI |
---|---|---|
1 | 72,00 € | 1.285,20 € |
2 | 186,00 € | 1.618,40 € |
3 | 255,00 € | 2.213,40 € |
5 | 379,50 € | 3.313,67 € |
10 | 616,50 € | 5.474,20 € |
Wenn Sie die Vermutung haben, dass ein Grenzstein verändert worden ist, kann dies unterschiedliche Gründe haben:
Gern verweise ich an dieser Stelle auf die kuriose Formulierung im BGB § 919 Absatz 1:
„Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, … wenn ein Grenzzeichen verrückt … geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.“
In einigen Bundesländern müssen Sie als Eigentümer nur den Zaun an Ihrer rechten Grundstücksseite (immer von der Straße aus betrachtet) errichten bzw. unterhalten, wenn dies Ihr Nachbar verlangt. In Sachsen gibt es keine Pflicht, ein Zaun zu einem Nachbarn zu errichten. Es gibt vereinzelt in einigen Bebauungsplänen Ausnahmen – weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Wenn also ein Nachbar einen Zaun ziehen möchte, kann er dies nicht von Ihnen verlangen. Anderseits kann er jederzeit einen Zaun zu Ihnen errichten.
Planen Sie die Errichtung eines Wohnhauses oder möchten Sieeinen Zaun errichten?
Dann kontaktieren Sie mich bitte telefonisch 0351 3140845 oder über das Kontaktformular.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Bernd Fettback Ihr ÖbVI für Sachsen
Kostenrechner für die Gebäudeaufnahme
Um Zugriff auf unseren Kostenrechner für die Gebäudeaufnahme zu erhalten, geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein.