Bei der Beantragung einer Baugenehmigung ist der Amtliche Lageplan eine der wichtigsten Unterlagen, die der Baugenehmigungsbehörde vorgelegt werden müssen. Ohne diesen Plan zu erstellen, um Geld zu sparen, kann das Risiko einer Ablehnung des Bauantrags oder die Entstehung von Unsicherheiten und Risiken in den Planungsdaten erhöhen.
Mögliche Folgen können sein, dass Zeitverzug entsteht oder dass Abstände zu den nachbarlichen Grundstücksgrenzen (3m-Grenzabstand !) nicht eingehalten werden oder der Bebauungsplan nicht beachtet wird. Dies kann zu Planungsänderungen, Baustopps oder gar Abriss führen. Ein weiteres Problem können Erschließungsmängel darstellen, die zu Anschlussproblemen mit Ver- und Entsorgungsleitungen führen können. Um diese Probleme zu vermeiden, sollten Architekten, Bauträger oder Bauherren einen amtlichen Lageplan erstellen lassen. Dies ermöglicht eine exakte Abstimmung des neuen Gebäudes auf die tatsächlichen, rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten.
Um den Amtlichen Lageplan zu erstellen, werden aktuelle Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (festgestellte Grenzpunkte) benötigt sowie Informationen aus einem Bebauungsplan oder anderen öffentlichen bau- und planungsrechtlichen Festlegungen zum Grundstück. Auch Daten zu vorhandenen öffentlichen Ver- und Entsorgungsmedien sowie topographische Daten werden erfasst. All diese Informationen werden maßstäblich nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung zusammengefasst dargestellt.
Der Amtliche Lageplan stellt für Sie eine der unerlässlichen Unterlage in den Bauantragsunterlagen da!
Ein amtlicher Lageplan ist in der Regel bei Bauprojekten erforderlich, die eine bauliche Veränderung des Grundstücks oder des darauf stehenden Gebäudes beinhalten. Insbesondere bei Neubauten oder größeren Umbauten ist ein amtlicher Lageplan oft notwendig, um die geplante Bebauung in den Kontext der umliegenden Bebauung und der geltenden Baubestimmungen einzuordnen.
Ein amtlicher Lageplan zeigt die genaue Lage des geplanten Bauvorhabens auf dem Grundstück, einschließlich der Grundstücksgrenzen und der vorhandenen Bebauung in der Umgebung. Er wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und ist ein wichtiges Dokument für die Baugenehmigung.
Darüber hinaus kann ein amtlicher Lageplan auch bei anderen behördlichen Genehmigungsverfahren erforderlich sein, z.B. bei der Beantragung von Zufahrten oder der Änderung von Grundstücksgrenzen. In jedem Fall ist es ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder einem Architekten über die konkreten Anforderungen und Vorschriften zu informieren.
Ein einfacher Lageplan zum Bauantrag ist eine Skizze, die in der Regel von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt wird. Er zeigt die Lage des geplanten Bauvorhabens auf dem Grundstück und gibt eine grobe Übersicht über die Umgebung. Der einfache Lageplan enthält in der Regel keine Angaben zu den Grundstücksgrenzen oder zur genauen Lage und Ausrichtung des Gebäudes auf dem Grundstück.
Im Gegensatz dazu ist ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag ein offizielles Dokument, das von einem Vermessungsingenieur oder einem Vermessungsbüro erstellt wird. Der amtliche Lageplan zeigt die genaue Lage des geplanten Bauvorhabens auf dem Grundstück, einschließlich der Grundstücksgrenzen und der vorhandenen Bebauung in der Umgebung. Er gibt außerdem Auskunft über die topografischen Gegebenheiten und die Geländehöhen des Grundstücks.
Der amtliche Lageplan zum Bauantrag ist ein wichtiges Dokument für die Baugenehmigung und wird von den zuständigen Behörden bei der Prüfung des Bauantrags herangezogen. Er stellt sicher, dass das geplante Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften und den örtlichen Planungszielen entspricht.
In der Regel wird der Lageplan zum Bauantrag von einem Öffentlich bestelltem Vermessungsingenieur. Nur diese Fachleute verfügen über das erforderliche Fachwissen und die Ausrüstung, um genaue Vermessungen durchzuführen und einen Lageplan zu erstellen, der den Anforderungen der zuständigen Behörden entspricht.
Es ist auch wichtig, den Preis und die Bearbeitungszeit im Voraus zu klären, um unerwartete Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch möglich sein, den Lageplan zum Bauantrag zusammen mit einem Architekten oder Bauunternehmer zu erstellen, die die Dienste eines Vermessungsingenieurs in Anspruch nehmen, um den Lageplan zu erstellen.
Ausreichend sind i.d.R. 3 Exemplare. Sobald aber Baulasten dargestellt werden, werden 4 oder 5 Exemplare seitens des Bauamtes benötigt.
Als Richtgröße für ein Einfamilienhaus kann man mit Kosten zwischen 500 € und 1000 € rechnen.
Es ist wichtig, den Preis und die Bearbeitungszeit im Voraus zu klären, um unerwartete Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.
Es müssen alle betreffenden Grenzen festgestellt worden sein.
Hier spricht man von Grenzpunkten nach §12 (2) SächsVermKatGDVO.
Falls diese nicht vorliegen, ist eine amtliche Grenzwiederherstellung notwendig.
Nein.
Haben Sie noch weitere Fragen zum amtlichen Lageplan?
Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0351 3140845 oder über das Kontaktformular.
Wir freuen uns auf Ihren Anfrage!
Bernd Fettback
Ihr ÖbVI für Sachsen
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