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Gutachten

Gutachten

Qualifizierte Gutachten werden in der Regel von Gerichten angefordert und dienen zur Bewertung von rechtlichen und technischen Sachverhalten. Es ist nicht immer möglich, dass jeder zuständige Richter eines Zivilrechtsstreits die spezielle Fachkompetenz besitzt.

Dieser beauftragt dann Sachverständige mit der Fertigung eines Gutachtens. Mein Spezialgebiet als Sachverständiger und Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) sind Gutachten in Grenz- und Grundstücksfragen.


Grenzgutachten

Grenzgutachten sind ein wichtiges Instrument zur Klärung von Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn oder Grundstückseigentümern. Im Rahmen einer Grenzgutachten-Erstellung wird eine fachmännische Vermessung durchgeführt, um den genauen Grenzverlauf festzustellen. Dabei werden auch die Ergebnisse der Katastervermessung berücksichtigt.

Die Katastervermessung dient dazu, die Liegenschaften zu verzeichnen und in einem Katasterplan darzustellen. So können Grenzstreitigkeiten auf Grundlage von Fakten und klaren Grenzverläufen beigelegt werden.

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten sind ein wichtiges Instrument zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Nachbarn in Bezug auf den Grenzverlauf, den Grenzstein oder den Zaun. Bei einem Gerichtsgutachten wird von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten erstellt, das die Faktenlage und den genauen Grenzverlauf darlegt.

Hierbei werden auch die vorhandenen Unterlagen wie etwa Katasterpläne und Baugenehmigungen berücksichtigt. Das Gerichtsgutachten dient als Entscheidungsgrundlage für das Gericht, um eine faire und gerechte Lösung zu finden.

Baugutachten

Baugutachten sind ein wichtiger Bestandteil bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten. Im Rahmen einer Vermessung werden genaue Pläne erstellt, die als Grundlage für die Bauausführung dienen. Dabei werden nicht nur die Maße des Grundstücks, sondern auch die genaue Lage der Hauswand oder des Fußbodens ermittelt. Im Anschluss können Bauprojekte basierend auf diesen Daten geplant und umgesetzt werden.

Auch eine Nachmessung von bereits vorhandenen Gebäuden kann im Rahmen eines Baugutachtens erfolgen. So können etwaige Abweichungen von den ursprünglichen Planungen ermittelt und berücksichtigt werden.

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