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Öffentliche Bekanntmachungen

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

Bernd Fettback

§ 27a VwVfG verpflichtet die Behörde, im Rahmen von Verwaltungsverfahren im Sinne von § 9 VwVfG den Inhalt von Bekanntmachungen zusätzlich auch auf einer Internetseite der Behörde zugänglich zu machen, soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet ist.

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle und archivierte Bekanntmachungen. Das sind beispielsweise:

  • öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten
  • öffentliche Ankündigung eines Grenztermins
  • Offenlegungen der Ergebnisse von Katastervermessungen und Abmarkungen

aktuelle Offenlegungen / Bekanntmachungen

17.02.2025 Gemeinde: Radeberg, Gemarkung: Radeberg, Flurstück: 1657, 1682

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gem. §17 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK


An den nachfolgend genannten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt:


Gemeinde: Radeberg

Gemarkung: Radeberg

Flurstück: 1657, 1682


Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO) vom 6.7.2011 (SächsGVBl. S. 271), in der jeweils geltenden Fassung.


Die Ergebnisse liegen ab dem 24.02.2025 bis zum 24.03.2025 in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 01.04.2025 als bekannt gegeben.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung sowie der Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul oder beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen auf dem Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden.


Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 13.02.2025

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

Hinweis: Wenn hier keine Inhalte angezeigt werden, gibt es aktuell keine weiteren Veröffentlichungen.

Archiv

06.01.2025 Gemeinde: Radeberg, Gemarkung: Radeberg, Flurstück: 1657, 1682

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

gem. §15 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

Grenzen der nachfolgend genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden:

Gemeinde: Radeberg

Gemarkung: Radeberg

Flurstück: 1657, 1682

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung in der Gemarkung Radeberg am Flurstück 1639, 1646, 1647 und 1678. Mit der Katastervermessung soll die Flurstücksgrenze zu diesem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.

Der Grenztermin findet am Donnerstag, dem 13.02.2025 statt:

- um 10:00 Uhr Treffpunkt: auf dem Weg vor dem Pferdehof, Friedrichstal 9 in 01454 Radeberg

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Behörde, öffentlichen Anstalt oder Unternehmung wird der schriftliche Nachweis der Befugnis benötigt. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Hinweis: Ihre Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend, noch zwingend notwendig vorgeschrieben. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 06.01.2025

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

07.08.2024 Projekt zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters „Nasseböhla“

Projekt zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters „Nasseböhla“

Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich mit einer Katastervermessung (Grenzwiederherstellung) nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz im o. g. Projekt zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters in Nasseböhla vom Kreisvermessungsamt des Landkreises Meißen betraut worden.

Die Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer von Grundstücken werden hiermit über die Durchführung dieser umfangreichen Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten informiert.

Gemäß § 5 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bitte ich Sie, für die erforderlichen Vermessungsarbeiten den Zutritt für meine Mitarbeiter zu ermöglichen. Tragen sie bitte dafür Sorge, dass Ihr Flurstück zugänglich ist und ggf. vorhandene Grenzmarken sichtbar sind. Die Arbeiten können dann auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt bzw. weitergeführt werden. Bitte informieren Sie auch eventuelle Pächter, Mieter oder sonstige Nutzer Ihres Flurstücks über die geplanten Vermessungsarbeiten.

Ich danke Ihnen für Ihr Entgegenkommen und Ihre Hilfe.

Die Vermessungsarbeiten beginnen ab dem 02.09.2024 und erstrecken sich voraussichtlich bis Ende 2025 auf folgenden Flurstücken:

Gemeinde: Großenhain

Gemarkung: Großenhain

Flurstück: 752, 753, 754, 1116/1, 1157, 1180/7 (Nasseböhlaer Weg)

Gemarkung: Kleinthiemig

Flurstück: 46/a, 67, 68, 69, 74, 75, 76, 76/a, 77, 77/a, 77/b, 85, 92/1, 92/2, 96, 97/2, 98/1,

98/2, 104, 105, 106/2 107/1, 107/2, 108, 109, 110/1, 110/2, 111/1, 111/2, 112, 114,

115/2, 116/2, 117, 118, 119/2, 175, 176, 143/a, 239

Gemarkung: Walda

Flurstück: 480/a, 458, 459, 460, 461

Gemarkung: Nasseböhla

Flurstück: 42, 43, 44, 51/1, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 66, 67, 68, 69, 70, 78, 79, 80,

81, 82, 83, 84, 85, 87, 88, 90, 91, 94, 95, 96, 97, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 118,

119, 120/7, 123, 124, 125, 129/3, 131, 132, 133, 139,140, 141, 143, 144, 145, 150,

151, 152, 153, 163, 164, 166, 167, 168, 169, 170, 234, 235, 236, 245, 246/1,247/1,

247/2, 248, 249, 250/1, 250/2, 251/1, 251/2, 257/1, 257/2, 258/1, 258/2, 259/1,

261/1, 261/2, 263/2, 263/1, 265, 269, 278/1, 286/2, 286/3, 286/4, 288, 289/1, 292/6,

340/1, 341, 343/1, 347

Gemarkung: Zabeltitz

Flurstück: 204, 206, 207, 209/1, 210/1, 213/1, 214/1, 215/1, 220/1, 289/1, 340/1, 342/1,

343/1, 343/1, 346/1, 346/2, 347/1, 347/1, 347/2, 348/1, 351, 352, 353, 354, 355/1,

355/2, 356, 357, 358, 359, 360, 361, 362, 363/1, 364, 365, 365/a, 365/b, 365/c,

365/d, 365/e, 365/q, 365/p, 365/o, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374,

375/1, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 408/a, 408/b, 409, 410/a, 411/a, 414,

415, 416, 417, 419, 421, 423, 427, 429, 428, 430, 431, 432, 433, 434, 434/a,

434/c, 435, 687, 695/1, 696/1, 697, 698, 699/1, 700/1, 701/1

Gemarkung. Treugeböhla

Flurstück: 250, 254, 255, 256, 257, 263, 264, 265, 266, 267, 267/a, 267/b, 267/c, 268, 269,

269/a, 271, 272, 276/a, 278, 279, 280, 281, 282, 283,

Rechtsgrundlage

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (SächsVermKatG - Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de Radebeul, 07.08.2024

08.04.2024 Straßenschlussvermessung zum 1. Bauabschnitt Meißner Straße, Radebeul

Straßenschlussvermessung zum 1. Bauabschnitt Meißner Straße

Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich mit einer Katastervermessung (Straßenschlussvermessung) nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz im o. g. Bauabschnitt zwischen Meißner Straße 58 bis 64 und der Kreuzung Einsteinstraße / August-Bebel-Straße von der Großen Kreisstadt Radebeul betraut worden.

Die Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer von Grundstücken werden hiermit über die Durchführung dieser umfangreichen Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten informiert.

Gemäß § 5 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bitte ich Sie, für die erforderlichen Vermessungsarbeiten den Zutritt für meine Mitarbeiter zu ermöglichen. Tragen sie bitte dafür Sorge, dass Ihr Flurstück zugänglich ist und ggf. vorhandene Grenzmarken sichtbar sind. Die Arbeiten können dann auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt bzw. weitergeführt werden. Bitte informieren Sie auch eventuelle Pächter, Mieter oder sonstige Nutzer Ihres Flurstücks über die geplanten Vermessungsarbeiten.

Ich danke Ihnen für Ihr Entgegenkommen und Ihre Hilfe.

Die Vermessungsarbeiten beginnen ab dem 03.06.2024 und erstrecken sich voraussichtlich bis September 2024, auf folgenden Flurstücken:

Gemeinde: Radebeul

Gemarkung: Radebeul

Flurstück: 672/d, 672/l, 752, 753/a, 753/b, 754/2 und

wahrscheinlich 672/1, 672/2, 672/m, 672/v, 753, 754/1, 755, 755/a, 756/c, 1033, 1034, 1040/4, 1066

Rechtsgrundlage

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (SächsVermKatG - Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de Radebeul, 08.04.2024

06.03.2024 Gemeinde: Radeburg, Gemarkung: Bärwalde, Flurstücke: 26/5

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gem. §17 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

An den nachfolgend genannten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt:

Gemeinde: Radeburg

Gemarkung: Bärwalde

Flurstücke: 26/5

Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO) vom 6.7.2011 (SächsGVBl. S. 271), in der jeweils geltenden Fassung.

Die Ergebnisse liegen ab dem 09.04.2024 bis zum 08.05.2024 in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 16.05.2024 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung sowie der Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul oder beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen auf dem Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden.

Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 06.03.2024

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

06.03.2024 Gemeinde: Radeburg, Gemarkung: Bärwalde, Flurstücke: 26/5

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

gem. §15 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

Grenzen der nachfolgend genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden:

Gemeinde: Radeburg

Gemarkung: Bärwalde

Flurstücke: 26/5

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung in der Gemarkung Bärwalde am Flurstück 25. Mit der Katastervermessung soll die Flurstücksgrenze zu diesem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden und es sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden.

Der Grenztermin findet am Montag, den 08.04.2024

um 15:30 Uhr Treffpunkt: An der Kirche 18 in 01471 Radeburg, OT Bärnsdorf statt.

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Behörde, öffentlichen Anstalt oder Unternehmung wird der schriftliche Nachweis der Befugnis benötigt. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Hinweis: Ihre Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend, noch zwingend notwendig vorgeschrieben. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 06.03.2024

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

26.02.2024 Gemeinde: Dresden, Gemarkung: Neustadt, Flurstücke: 1231/d

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gem. §17 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

An den nachfolgend genannten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt:

Gemeinde: Dresden

Gemarkung: Neustadt

Flurstücke: 1231/d

Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO) vom 6.7.2011 (SächsGVBl. S. 271), in der jeweils geltenden Fassung.

Die Ergebnisse liegen ab dem 21.03.2024 bis zum 22.04.2024 in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 30.04.2024 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung sowie der Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul oder beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen auf dem Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden.

Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 26.02.2024

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback


26.02.2024 Gemeinde: Dresden, Gemarkung: Neustadt, Flurstücke: 1231/d

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

gem. §15 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

Grenzen der nachfolgend genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden:

Gemeinde: Dresden

Gemarkung: Neustadt

Flurstücke: 1231/d

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung in der Gemarkung Neustadt am Flurstück 1231/a. Mit der Katastervermessung soll die Flurstücksgrenze zu diesem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden und es sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden.

Der Grenztermin findet am Mittwoch, den 20.03.2024 statt:

- um 8:30 Uhr Treffpunkt: Großenhainer Straße 19 in 01097 Dresden

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Behörde, öffentlichen Anstalt oder Unternehmung wird der schriftliche Nachweis der Befugnis benötigt. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Hinweis: Ihre Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend, noch zwingend notwendig vorgeschrieben. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 26.02.2024

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

03.11.2023 Gemeinde: Röderaue, Gemarkung: Frauenhain, Flurstücke: 1679/b

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gem. §17 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

An den nachfolgend genannten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt:

Gemeinde: Röderaue

Gemarkung: Frauenhain

Flurstücke: 1679/b

Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO) vom 6.7.2011 (SächsGVBl. S. 271), in der jeweils geltenden Fassung.

Die Ergebnisse liegen ab dem 07.12.2023 bis zum 08.01.2024 in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 16.01.2024 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung sowie der Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul oder beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen auf dem Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden.

Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 03.11.2023

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

03.11.2023 Gemeinde: Röderaue, Gemarkung: Frauenhain, Flurstücke: 1679/b

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

gem. §15 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

Grenzen der nachfolgend genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden:

Gemeinde: Röderaue

Gemarkung: Frauenhain

Flurstücke: 1679/b

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung (Flurbereinigung Frauenhain – Verfahrensnummer 270401 – Landesgrenze zu Brandenburg). Mit der Katastervermessung soll die Flurstücksgrenze aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.

Der Grenztermin findet am Mittwoch, den 06.12.2023 um 9:00 Uhr statt:

Treffpunkt: B101 - Frauenhain Richtung Wainsdorf an der Landesgrenze Sachen-Brandenburg

(Ausweichbucht hinter dem Wald)

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Behörde, öffentlichen Anstalt oder Unternehmung wird der schriftliche Nachweis der Befugnis benötigt. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Hinweis: Ihre Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend, noch zwingend notwendig vorgeschrieben. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 03.11.2023

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

03.07.2023 Gemeinde: Radebeul, Gemarkung: Naundorf, Flurstück: 1623/b

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gem. §17 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

An dem nachfolgend genannten Flurstück wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt:

Gemeinde: Radebeul

Gemarkung: Naundorf

Flurstück: 1623/b

Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO) vom 6.7.2011 (SächsGVBl. S. 271), in der jeweils geltenden Fassung.

Die Ergebnisse liegen ab dem 23.08.2023 bis zum 22.09.2023 in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 30.09.2023 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung sowie der Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul oder beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen auf dem Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden.

Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 03.07.2023

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

03.07.2023 Gemeinde: Radebeul, Gemarkung: Naundorf, Flurstück: 1623/b

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

gem. §15 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

Grenzen der nachfolgend genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden:

Gemeinde: Radebeul

Gemarkung: Naundorf

Flurstück: 1623/b

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung in der Gemarkung Zitzschewig am Flurstück 1022/17. Mit der Katastervermessung soll die Flurstücksgrenze zu diesem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden und es sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden.

Der Grenztermin findet am Dienstag, den 22.08.2023 statt:

- um 8:30 Uhr Treffpunkt: Auerweg 2 in 01445 Radebeul

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Behörde, öffentlichen Anstalt oder Unternehmung wird der schriftliche Nachweis der Befugnis benötigt. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Hinweis: Ihre Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend, noch zwingend notwendig vorgeschrieben. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 03.07.2023

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

09.02.2023 Ausbau S 179, Neubau Gehweg - Dresdner Straße, Moritzburg

Ausbau S 179, Neubau Gehweg - Dresdner Straße, 01468 Moritzburg

Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich mit einer Katastervermessung nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz im o. g. Bauvorhaben von der Gemeinde Moritzburg betraut worden.

Die Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer von Grundstücken werden hiermit über die Durchführung dieser umfangreichen Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten informiert.

Gemäß § 5 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bitte ich Sie, für die erforderlichen Vermessungsarbeiten den Zutritt für meine Mitarbeiter zu ermöglichen. Tragen sie bitte dafür Sorge, dass Ihr Flurstück zugänglich ist und ggf. vorhandene Grenzmarken sichtbar sind. Die Arbeiten können dann auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt bzw. weitergeführt werden. Bitte informieren Sie auch eventuelle Pächter, Mieter oder sonstige Nutzer Ihres Flurstücks über die geplanten Vermessungsarbeiten.

Ich danke Ihnen für Ihr Entgegenkommen und Ihre Hilfe.

Die Vermessungsarbeiten beginnen ab dem 22.03.2023 und erstrecken sich voraussichtlich bis Juli 2023, wahrscheinlich auf folgenden Flurstücken:

Gemeinde: Moritzburg

Gemarkung: Reichenberg

Flurstück: 1387/2, 1388, 1389, 1394, 1395, 1401, 1401/e, 1402, 1407, 1408/a, 1409/a, 1410, 1411, 1413/1, 1414, 1415, 1417, 1417/a, 1417/b, 1418/a, 1418/b, 1418/c, 1418/1,

1420/a, 1422/f, 1422/g, 1423, 1504/4, 1504/7, 1504/12, 1515

Gemarkung: Boxdorf

Flurstück: 1022/4, 1022/5

Rechtsgrundlage

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (SächsVermKatG - Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de Radebeul, 09.02.2023

29.06.2022 Gemeinde: Sebnitz, Gemarkung: Sebnitz, Flurstücke: 733/3, 736, 738, 739, 740, 741, 744, 745, 746

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gem. §17 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

An den nachfolgend genannten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt:

Gemeinde: Sebnitz

Gemarkung: Sebnitz

Flurstücke: 733/3, 736, 738, 739, 740, 741, 744, 745, 746

Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO) vom 6.7.2011 (SächsGVBl. S. 271), in der jeweils geltenden Fassung.

Die Ergebnisse liegen ab dem 29.07.2022 bis zum 29.08.2022 in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 30.08.2022 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung sowie der Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul oder beim „Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ auf dem Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden.

Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 29.06.2022

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

29.06.2022 Gemeinde: Sebnitz, Gemarkung: Sebnitz, Flurstücke: 733/3, 736, 738, 739, 740, 741, 744, 745, 746

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

gem. §15 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

Grenzen der nachfolgend genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden:

Gemeinde: Sebnitz, Gemarkung: Sebnitz

Flurstücke: 733/3, 736, 738, 739, 740, 741, 744, 745, 746

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung in der Gemarkung Sebnitz am Flurstück 740 (Bergstraße 56). Mit der Katastervermessung soll die Flurstücksgrenze zu diesem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden und es sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden.

Der Grenztermin findet am Donnerstag, den 28.07.2022 um 11:00 Uhr statt.

Treffpunkt: Bergstraße 56 in Sebnitz

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Behörde, öffentlichen Anstalt oder Unternehmung wird der schriftliche Nachweis der Befugnis benötigt. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Hinweis: Ihre Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend, noch zwingend notwendig vorgeschrieben. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 29.06.2022

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

01.09.2021 Gemeinde: Radebeul, Gemarkung: Zitzschewig Flurstücke: 113/1, u.a.

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

gem. §15 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

Grenzen der unten genannten Flurstücke in der Gemeinde Radebeul, Gemarkung: Zitzschewig sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung (Straßenschlussvermessung an der Mittleren Bergstraße von der Gerhart-Hauptmann-Straße bis Stadtgrenze Coswig / Neuhofweg). Mit der Katastervermessung soll die Flurstücksgrenze zu diesem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden und es sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden.

Der Grenztermin findet am Montag, den 18.10.2021 gestaffelt statt:

- um 8:00 Uhr Treffpunkt: Mittlere Bergstraße 73 für die Flurstücke: 113/1, 125/t, 125/u, 125/v, 125/w, 125/x, 125/y, 125/z, 126, 127/1, 130/4, 130/5, 130/6, 131/2, 132/1, 135, 342, 343, 344, 345, 346/1, 346/2, 348, 349/12, 349/13, 1080, 1081, 1088, 1089/2, 1100, 125/s, 132/2

- um 9:15 Uhr Treffpunkt: Mittlere Bergstraße 85 für die Flurstücke: 166/d, 166/7, 166/10, 166/18, 166/19, 168/1, 169, 170, 371/2, 371/3, 371/12, 371/13, 371/14, 371/15, 371/16, 380, 1082, 1084/1, 1087/1

- um 10:00 Uhr Treffpunkt: Mittlere Bergstraße 91 für die Flurstücke: 173/4, 173/5, 174/a, 175/1, 175, 176/1, 177/3, 177/4, 381, 381/a, 381/b, 381/d, 381/e, 381/2, 381/3, 383/5, 1083, 172/8

Im Zuge dieser Katastervermessung war ich nach dem SächsVermKatG verpflichtet, auf den Flurstücken 176/1, 345, 381/e fehlende Gebäude für das Liegenschaftskataster zu erfassen, da kein Antrag auf Einmessung bei einem anderen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorliegt.

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Behörde, öffentlichen Anstalt oder Unternehmung wird der schriftliche Nachweis der Befugnis benötigt. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Hinweis: Ihre Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend, noch zwingend notwendig vorgeschrieben. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

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Radebeul, 01.09.2021

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

01.09.2021 Gemeinde: Radebeul, Gemarkung: Zitzschewig Flurstücke: 113/1, u.a.

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

gem. §15 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

Grenzen der unten genannten Flurstücke in der Gemeinde Radebeul, Gemarkung: Zitzschewig sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung (Straßenschlussvermessung an der Mittleren Bergstraße von der Gerhart-Hauptmann-Straße bis Stadtgrenze Coswig / Neuhofweg). Mit der Katastervermessung soll die Flurstücksgrenze zu diesem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden und es sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden.

Der Grenztermin findet am Montag, den 18.10.2021 gestaffelt statt:

- um 8:00 Uhr Treffpunkt: Mittlere Bergstraße 73 für die Flurstücke: 113/1, 125/t, 125/u, 125/v, 125/w, 125/x, 125/y, 125/z, 126, 127/1, 130/4, 130/5, 130/6, 131/2, 132/1, 135, 342, 343, 344, 345, 346/1, 346/2, 348, 349/12, 349/13, 1080, 1081, 1088, 1089/2, 1100, 125/s, 132/2

- um 9:15 Uhr Treffpunkt: Mittlere Bergstraße 85 für die Flurstücke: 166/d, 166/7, 166/10, 166/18, 166/19, 168/1, 169, 170, 371/2, 371/3, 371/12, 371/13, 371/14, 371/15, 371/16, 380, 1082, 1084/1, 1087/1

- um 10:00 Uhr Treffpunkt: Mittlere Bergstraße 85 91 für die Flurstücke: 172/5, 173/4, 173/5, 174/a, 175/1, 175, 176/1, 177/3, 177/4, 381, 381/a, 381/b, 381/d, 381/e, 381/2, 381/3, 383/5, 1083, 172/8

Im Zuge dieser Katastervermessung war ich nach dem SächsVermKatG verpflichtet, auf den Flurstücken 176/1, 345, 381/e fehlende Gebäude für das Liegenschaftskataster zu erfassen, da kein Antrag auf Einmessung bei einem anderen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorliegt.

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Behörde, öffentlichen Anstalt oder Unternehmung wird der schriftliche Nachweis der Befugnis benötigt. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Hinweis: Ihre Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend, noch zwingend notwendig vorgeschrieben. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 01.09.2021

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

05.05.2021 Gemeinde: Radebeul, Gemarkung: Zitzschewig Flurstücke: 113/1, u.a.

Straßenschlussvermessung „Mittlere Bergstraße“ in Radebeul

Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich mit einer Katastervermessung nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz entlang der Mittleren Bergstraße von der Großen Kreisstadt Radebeul betraut worden.

Die Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer von Grundstücken werden hiermit über die Durchführung dieser umfangreichen Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten informiert.

Gemäß § 5 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bitte ich Sie, für die erforderlichen Vermessungsarbeiten den Zutritt für meine Mitarbeiter zu ermöglichen. Tragen sie bitte dafür Sorge, dass Ihr Flurstück zugänglich ist und ggf. vorhandene Grenzmarken sichtbar sind. Die Arbeiten können dann auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt bzw. weitergeführt werden. Bitte informieren Sie auch eventuelle Pächter, Mieter oder sonstige Nutzer Ihres Flurstücks über die geplanten Vermessungsarbeiten.

Ich danke Ihnen für Ihr Entgegenkommen und Ihre Hilfe.

Die Vermessungsarbeiten beginnen ab dem 01.07.2021 und erstrecken sich voraussichtlich bis zum Frühjahr 2022 wahrscheinlich auf folgenden Flurstücken:

Gemeinde: Radebeul

Gemarkung: Zitzschewig

Flurstücke: 101/2, 113, 113/1, 125/i, 125/k, 125/l, 125/m, 125/n, 125/o, 125/r, 125/s, 125/t, 125/u, 125/v, 125/w, 125/x, 125/y, 125/z, 125/5, 126, 127/1, 130/3, 130/4, 130/5, 130/6, 131/1, 131/2, 132/1, 132/2, 135, 135/a, 166/d, 166/7, 166/10, 166/12, 166/16, 166/17, 166/18, 166/19, 168/1, 168/2, 169, 170, 172/8, 172/9, 172/12, 173/4, 173/5, 174/a, 174/2, 175, 175/1, 175/2, 176/1, 177/2, 177/3, 177/4, 339, 339/g, 339/i, 341, 342, 343, 344, 345, 346/1, 346/2, 348, 349/5, 349/7, 349/8, 349/9, 349/10, 349/11, 349/12, 349/13, 349/14, 349/15, 371/2, 371/3, 371/12, 371/13, 371/14, 371/15, 371/16, 379, 380, 381, 381/a, 381/b, 381/c, 381/d, 381/e, 381/2, 381/3, 382, 383, 383/3, 383/5, 1081, 1082, 1084/1, 1087/1, 1088, 1089/2, 1101

Rechtsgrundlage

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (SächsVermKatG - Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de Radebeul, 05.05.2021

05.05.2021 Gemeinde: Radebeul, Gemarkung: Kötzschenbroda, Flurstücke: 906/8, u.a.

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gem. §17 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

An den nachfolgend genannten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt:

Gemeinde: Radebeul, Gemarkung: Kötzschenbroda

Flurstücke: 906/8, 906/c, 911/3, 937, 937/a, 958, 958/b, 958/1, 958/2, 958/3, 964/2, 964/3, 970/2, 970/3, 977/2, 977/3, 977/5, 982, 989/2, 989/3, 995/1, 996/1, 1002/1, 1010/1, 1015/1, 1016/7, 1016/9, 1073/3, 1073/9, 1073/11, 1112/f, 1112/g, 1112/h, 1112/i, 1112/7, 1112/9, 1112/10, 1138/b, 1138/c, 1138/f, 1138/k, 1195/l, 2696, 2696/1, 2696/c, 2696/d, 2697, 2697/a, 2697/b, 2697/c, 2698/a, 2698/b, 2699/1, 2701/1, 2702, 2703/a, 2703/b, 2703/f, 2703/g, 2703/h, 2703/i, 2703/k, 2703/1, 2703/2, 2704, 2705/2, 2708/2, 2711/4, 2712/a, 2712/b, 2713/1, 2720/m, 2720/s, 2720/t, 2720/u, 2720/11, 2720/12, 2720/13, 2923, 4134

Gemeinde: Radebeul, Gemarkung: Serkowitz

Flurstücke: 430, 430/1, 430/2, 430/3, 430/5, 430/6, 430/7, 430/x, 430/w, 432/b, 433/a, 435/1, 435/2, 653/3

Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO) vom 6.7.2011 (SächsGVBl. S. 271), in der jeweils geltenden Fassung.

Die Ergebnisse liegen ab dem 22.06.2021 bis zum 21.07.2021 in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 29.07.2021 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung sowie der Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul oder beim „Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ auf dem Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden.

Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

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Radebeul, 05.05.2021

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

05.05.2021 Gemeinde: Radebeul, Gemarkung: Kötzschenbroda, Flurstücke: 906/8, u.a.

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

gem. §15 SächsVermKatGDVO

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

Grenzen der unten genannten Flurstücke in der Gemeinde Radebeul, Gemarkung: Kötzschenbroda und Serkowitz sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung (Straßenschlussvermessung an der Meißner Straße von der Weintrauben-/Rennerbergstraße bis zur Sewening-/Dr.-Külz-Straße). Mit der Katastervermessung soll die Flurstücksgrenze zu diesem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden und es sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden.

Der Grenztermin findet am Montag, den 21.06.2021 gestaffelt statt:

- um 8:00 Uhr Treffpunkt: Meißner Straße 153 für die Flurstücke: Kötzschenbroda: 906/8, 906/c, 911/3, 2708/2, 2711/4, 2712/a, 2712/b, 2713/1, 2711/4, 2720/11, 2720/12, 2720/13, 2720/m, 2720/s, 2720/t, 2720/u, 4134 und für die Flurstücke: Serkowitz: 430, 430/1, 430/2, 430/3, 430/5, 430/6, 430/7, 430/x, 430/w, 432/b, 433/a, 435/1, 435/2, 653/3

- um 9:00 Uhr Treffpunkt: Meißner Straße 169 für die Flurstücke: Kötzschenbroda: 937, 937/a, 958, 958/b, 958/1, 958/2, 958/3, 964/2, 964/3, 970/2, 970/3, 977/2, 977/3, 977/5, 982, 989/2, 989/3, 2703/a, 2703/b, 2704, 2705/2,

- um 10:00 Uhr Treffpunkt: Meißner Straße 178 für die Flurstücke: Kötzschenbroda: 995/1, 996/1, 1002/1, 1010/1, 1015/1, 1016/7, 1016/9, 1073/11, 2701/1, 2702, 2703/f, 2703/g, 2703/h, 2703/i, 2703/k, 2703/1, 2703/2,

- um 11:00 Uhr Treffpunkt: Meißner Straße 191 für die Flurstücke: Kötzschenbroda: 1073/3, 1073/9, 1112/f, 1112/g, 1112/h, 1112/i, 1112/7, 1112/9, 1112/10, 1138/b, 1138/c, 1138/f, 1138/k, 1195/l, 2696, 2696/1, 2696/d, 2696/c, 2697, 2697/a, 2697/b, 2697/c, 2698/a, 2698/b, 2699/1, 2923

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Behörde, öffentlichen Anstalt oder Unternehmung wird der schriftliche Nachweis der Befugnis benötigt. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Hinweis: Ihre Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend, noch zwingend notwendig vorgeschrieben. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

info@vermessung-fettback.de

www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 05.05.2021

gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback

09.12.2020 Gemeinde: Radebeul, Gemarkung: Kötzschenbroda, Flurstücke: 906/8, u.a.

Straßenschlussvermessung an der Meißner Straße in Radebeul

Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich mit einer Katastervermessung nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz entlang der Meißner Straße von der Großen Kreisstadt Radebeul betraut worden.

Die Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer von Grundstücken werden hiermit über die Durchführung dieser umfangreichen Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten informiert.

Gemäß § 5 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bitte ich Sie, für die erforderlichen Vermessungsarbeiten den Zutritt für meine Mitarbeiter zu ermöglichen. Tragen sie bitte dafür Sorge, dass Ihr Flurstück zugänglich ist und ggf. vorhandene Grenzmarken sichtbar sind. Die Arbeiten können dann auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt bzw. weitergeführt werden. Bitte informieren Sie auch eventuelle Pächter, Mieter oder sonstige Nutzer Ihres Flurstücks über die geplanten Vermessungsarbeiten.

Ich danke Ihnen für Ihr Entgegenkommen und Ihre Hilfe.

Die Vermessungsarbeiten beginnen ab dem 18.01.2021 und erstrecken sich voraussichtlich bis Juni 2021 auf folgenden Flurstücken:

Gemeinde: Radebeul

Gemarkung: Kötzschenbroda

Flurstück: 906/8, 906/c, 911/3, 937, 937/a, 958, 958/1, 958/3, 964/3, 970, 970/2, 970/3, 977/2, 977/3, 977/5, 989/3, 995/1, 996/1, 989/2, 989/3, 995/1, 996/1, 1002/1, 1002/3, 1010/1, 1015/1, 1016/7, 1016/8, 1016/9, 1016/12, 1073/3, 1073/9, 1073/11, 1112/f, 1112/g, 1112/i, 1112/7, 1112/9, 1112/10, 1138/b, 1138/f, 1151/3, 2696, 2696/1, 2696/2, 2696/b, 2696/c, 2697, 2697/a, 2697/b, 2697/c, 2698, 2698/a, 2698/b, 2699/1, 2701/1, 2701/2, 2702, 2703/a, 2703/f, 2703/g, 2703/h, 2703/i, 2703/k, 2703/1, 2703/2, 2704, 2705/2, 2708/2, 2711/3, 2711/4, 2712/b, 2712/18, 2713/1, 2720/u, 2720/s, 2720/t, 4134

Gemarkung: Serkowitz

Flurstück: 430, 430/1, 430/2, 430/3, 430/5, 430/e, 430/i, 430/x, 430/w, 433/a, 653/3

Rechtsgrundlage

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (SächsVermKatG - Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Meißner Straße 52

01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845

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www.vermessung-fettback.de Radebeul, 09.12.2020

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