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Grenzwiederherstellung in Sachsen | Informationen zum Grundstück ausmessen und zum Setzen der Grenzsteine

Was ist eine Grenzwiederherstellung nach den Angaben des Liegenschaftskataster?

Wenn ein Zaun errichtet oder ein Schuppen an die Grundstücksgrenze gebaut werden soll, fragen sich Nachbarn, wo denn nun die eigentliche Grenze verläuft. Der Begriff Grenzwiederherstellung (in anderen Bundesländern: Grenzfeststellung oder Grenzvermessung) beschreibt die Bestimmung der Grenzen eines Flurstücks. Es handelt sich hierbei um ein hoheitliches Verfahren, bei der rechtsverbindlich die Grenzen bestimmt und fehlende Grenzsteine gesetzt werden.

Als Grundlage der Grenzwiederherstellung dienen sämtliche Nachweise zum Flurstück (hier: Angaben aus dem Liegenschaftskatasters), die beim zuständigen Vermessungsamt geführt werden. Nur diese Nachweise werden durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgewertet und zum Bestimmen der Flurstücksgrenzen herangezogen.

Was ist bei einer Grenzvermessung zu beachten?

Wenn Sie ein Grundstück vermessen lassen wollen oder fehlende Grenzsteine setzen lassen möchten, dürfen nur Sie als Eigentümer die amtliche Grenzvermessung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur veranlassen.

Beachten Sie bitte, dass der zum Schluss gesetzte Grenzstein nur die Aussage trifft, wo vor Ort die tatsächliche Eigentumsgrenze verläuft. Diese Aussage besagt nicht zwingend, wer z. B. zum Erhalt einer Mauer verpflichtet ist oder wem ein Zaun gehört.

Unter Abmarkung bzw. Abmarken meint das Vermessungsgesetz den Begriff vom Setzen einer Grenzmarke. Hier ist zu unterscheiden, dass die eigentliche Grenzwiederherstellung im Vorfeld aufwendig (Grenzuntersuchung) durch den Vermessungsingenieur durchgeführt wird.

Wann ist eine Grenzwiederherstellung notwendig?

Es gibt einige Gründe weshalb eine Vermessung des Grundstücks beauftragt wird und fehlende Grenzsteine gesetzt werden:

  • eine Mauer oder ein Zaun sollen neu errichtet werden,
  • ein Grundstück wird verkauft und der Käufer möchte die Grenzsteine sehen,
  • ein neues Gebäude ist an der Grenze zum Nachbarn geplant (eine Garage soll gebaut werden),
  • der Nachbar soll überbaut haben (der Zaun steht „falsch“, der Schuppen steht über die Grenze „rüber“),
  • das neue Wohnhaus soll zwingend mit 3m-Grenzbstand oder grenznah errichtet werden,
  • der Streit mit dem Nachbarn soll endlich beigelegt werden.

Was kostet eine Grenzwiederherstellung (Grenzfeststellung)?

Hier können Sie in aller Regel von Vermessungskosten in Höhe von 1.400 bis 4.000 Euro ausgehen, wenn Sie in Sachsen Ihre Grenzen vermessen lassen möchten. Die Gesamtkosten ergeben sich hierbei aus:

  • den Vermessungsarbeiten durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) und
  • den Gebühren des Vermessungsamtes (Datenübernahme).


Die Höhe der Kosten für die Grenzwiederherstellung und dem Setzen der Grenzsteine Kosten hängt im Wesentlichen von der

  • Anzahl der zu bestimmenden Grenzpunkte und
  • der Anzahl der fehlenden Grenzsteine


ab. Vereinfacht kann man sagen, je mehr Grenzpunkte sie vermessen lassen, desto günstiger werden die Kosten pro Grenzpunkt.


Kostenbeispiele (brutto)

Als Grundlage einer hoheitlichen Vermessung im Freistaat Sachsen – gilt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO).

erstmalige Grenzwiederherstellung mit Setzen aller Grenzsteine!

Anzahl Grenzpunkte
Kosten beim Vermessungsamt
Kosten durch den ÖbVI

1

72,00 €

1.285,20 €

2

186,00 €

1.618,40 €

3

255,00 €

2.213,40 €

5

379,50 €

3.313,67 €

10

616,50 €

5.474,20 €

Ablauf der Grenzvermessung im Freistaat Sachsen

  • Für die Grenzwiederherstellung stellt der Eigentümer den Antrag auf eine Katastervermessung und Abmarkung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI).
  • Die Vermessung erfolgt auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters. Dazu stellt das Vermessungsamt alle aktuellen Nachweise des zu vermessenden Grundstücks bereit.
  • Es folgen diverse Arbeiten beim ÖbVI: Vorbereitung der Grenzvermessung im Innendienst Ankündigung der Vermessungsarbeiten (auch bei Nachbarn) Örtliche Grenzuntersuchung (Aufsuchen alter Grenzsteine) Berechnung fehlender Grenzpunkte im Innendienst Setzen fehlender Grenzpunkte soweit möglich Grenztermin (Einladung Eigentümer und Nachbarn) Einreichen einer Vermessungsschrift beim Vermessungsamt
  • Mit der Übernahme der Vermessung beim Vermessungsamt wird das Ergebnis im Liegenschaftskataster des Freistaates Sachsen geführt.

Der verrückte Grenzstein!

Wenn Sie die Vermutung haben, dass ein Grenzstein verändert worden ist, kann dies unterschiedliche Gründe haben:

  • Natürliche Veränderungen (Hang, Untergrund, Verwitterung)
  • Ungewollte Veränderungen beim Bau einer Straße, einem Zaun, einer Mauer oder beim Abriss eines Gebäudes

Gern verweise ich an dieser Stelle auf die kuriose Formulierung im BGB § 919 Absatz 1:

„Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, … wenn ein Grenzzeichen verrückt … geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.“

Wer ist denn nun zuständig für den Zaun an der Grundstückgrenze?

In einigen Bundesländern müssen Sie als Eigentümer nur den Zaun an Ihrer rechten Grundstücksseite (immer von der Straße aus betrachtet) errichten bzw. unterhalten, wenn dies Ihr Nachbar verlangt. In Sachsen gibt es keine Pflicht, ein Zaun zu einem Nachbarn zu errichten. Es gibt vereinzelt in einigen Bebauungsplänen Ausnahmen – weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Wenn also ein Nachbar einen Zaun ziehen möchte, kann er dies nicht von Ihnen verlangen. Anderseits kann er jederzeit einen Zaun zu Ihnen errichten.

Haben Sie noch weitere Fragen zur Grenzwiederherstellung in Sachsen?

Planen Sie die Errichtung eines Wohnhauses oder möchten Sieeinen Zaun errichten?

Dann kontaktieren Sie mich bitte telefonisch 0351 3140845 oder über das Kontaktformular.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Bernd Fettback Ihr ÖbVI für Sachsen

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